Kinderkriminalität

Kinderkriminalität
Kịn|der|kri|mi|na|li|tät, die:
Gesamtheit der kriminellen Handlungen, die von Kindern begangen werden.

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Kinderkriminalität,
 
die Gesamtheit der Verstöße von Kindern gegen Strafnormen, im Unterschied zur Kriminalität von Jugendlichen und Erwachsenen (Jugendkriminalität, Kriminalität). Die Konturen des Begriffs hängen sowohl von einer erfahrungswissenschaftlichen als auch von einer positivrechtlichen Definition der Kindheit ab. Minderjährige sind in Deutschland bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder nach unwiderleglicher gesetzlicher Vermutung (§ 19 StGB) strafrechtlich nicht verantwortlich (strafunmündig). Sie können daher nicht bestraft oder als Kriminelle bezeichnet werden. Der Begriff Kinderkriminalität ist deswegen missverständlich. Der stattdessen zum Teil verwendete Begriff Kinderdelinquenz ist weiter und weniger präzise. Die Strafmündigkeit (Jugendstrafrecht) wird, da entwicklungspsychologisch nicht selbstverständlich, nach Zeit und Ort unterschiedlich festgesetzt (Österreich: § 74 StGB, ab 14 Jahre; Schweiz: Art. 82 StGB, ab 7 Jahre) und kontrovers diskutiert.
 
Entwicklungspsychologische, pädagogische und soziologische Erkenntnisse deuten darauf hin, dass sich kindliche Delinquenz von Erwachsenendelinquenz wesentlich unterscheidet. Keineswegs alle Verletzungen von (Straf-)Normen sind dem kindliche Täter als solche erkennbar, und oft erklärt sich die Deliktsverwirklichung aus normalem, kindgemäßem Verhalten, wie Spiel, Abenteuerlust und Neugier. Dies gilt z. B. für viele Sachbeschädigungen und Brandstiftungen, bei denen Kinder überproportional häufig als Tatverdächtige registriert werden.
 
Schwierigkeiten ergeben sich bei einem Vergleich statistischer Daten über Kinderkriminalität, da es wegen des Dunkelfeldes und unterschiedlicher Verfolgungsintensität zu Verzerrungen kommen kann (Kriminalstatistik). Tatverdächtige Kinder werden in der polizeilichen Kriminalstatistik als einziger amtlicher Quelle erfasst; sie registriert jährlich einen im Wesentlichen gleich bleibenden Anteil von vier bis fünf Prozent Kindern an allen Tatverdächtigen. Gemessen an der Zahl der Normverstöße pro 100 000 Personen derselben Altersgruppe (Kriminalitätsbelastungsziffer) hat die statistisch erfasste Kinderkriminalität seit 1991 (gesamtes Deutschland) zugenommen. Die überwiegende Kinderkriminalität entfällt auf den einfachen Diebstahl, mehr noch als bei Strafmündigen. Kinderkriminalität ist insgesamt weniger differenziert als Jugendkriminalität. Gemeinsam haben sie jedoch den sehr geringen Anteil an tatverdächtigen Mädchen und die überwiegend gemeinschaftliche, wenn auch nicht bandenmäßige Begehung. Untersuchungen deuten darauf hin, dass Kinderkriminalität eine Erscheinung ist, die alle gesellschaftlichen Schichten erfasst; die unteren sozialen Schichten sind nicht überrepräsentiert. Als Ursache für die Kinderkriminalität wird u. a. diskutiert, dass v. a. berufstätige Eltern moderner Kleinfamilien heutigen Aufgaben der Sozialkontrolle immer weniger gerecht würden und sie ihre Kinder frühzeitig in die relative Freiheit einer kommerzialisierten Jugendkultur entließen. Diese Tendenz werde durch Institutionen formeller Sozialkontrolle (Jugendschutz, Jugendhilfeinstitutionen, besondere Abteilungen der Polizei) nicht zureichend ausgeglichen. Nicht geklärt ist die Frage, ob der Kinderkriminalität eine Schrittmacherfunktion für spätere Straffälligkeit zukommt.
 
Als staatliche Reaktionen auf das delinquente Verhalten kommen jugendhilferechtliche Maßnahmen in Betracht (Erziehungshilfe).
 
 
Kinderdelinquenz u. Jugendkriminalität, hg. v. H. Wollenweber (1980);
 
Kriminalität bei Schülern, hg. v. S. Bäuerle, 2 Bde. (1989);
 L. Pongratz u. P. Jürgensen: Kinderdelinquenz u. kriminelle Karrieren (1990).

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Kịn|der|kri|mi|na|li|tät, die: Gesamtheit der kriminellen Handlungen, die von Kindern begangen werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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